Beamtendarlehen im Rahmen eines Refinanzierungsmodells

Beamtendarlehen sind, ungeachtet der Tatsache, dass sie nur einer speziellen Zielgruppe vorbehalten sind, sehr beliebt. Die günstigen Konditionen machen Beamtenkredite und Beamtendarlehen zu attraktiven Finanzierungsformen. Grundsätzlich ist ein Beamtenkredit oder ein Beamtendarlehen nur denjenigen vergönnt, die über einen gesicherten Arbeitsplatz verfügen. Daher kommen Beamte, Beamte auf Probe und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes dank ihres sehr geringen Kündigungsrisikos in den Genuss eines Beamtenkredits oder eines Beamtendarlehens. Ihre sehr gute Bonität macht sie bei Banken zu beliebten Kreditnehmern, die sie zum Dank mit verhältnismäßig niedrigen Zinsen, langen Laufzeiten und hohen Darlehenssummen belohnen.

Spricht man vom Beamtenkredit oder einem Beamtendarlehen, stößt man regelmäßig auf  das Stichwort Refinanzierungsmodell. Gemeint ist damit die Verbindung des Darlehens mit einer Lebensversicherung. Anders als bei der Tilgung monatlicher Raten, wie es bei einem Beamtenkredit als klassischer Ratenkredit der Fall ist, zahlen Kreditnehmer hier einerseits monatlich die Zinsen an die Bank, anderseits Beiträge für die mit dem Beamtendarlehen zusammen abgeschlossene Lebensversicherung. Dieses Finanzierungsmodell geht, wie auch der Beamtenkredit im Rahmen eines herkömmlichen Ratenkredits, mit einer hohen Planungssicherheit und Transparenz einher.

Entschließt man sich als Beamter, Beamter auf Probe oder Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes zu einem Beamtendarlehen, welches an ein solches Refinanzierungsmodell gekoppelt ist, ist es wichtig, die zwei Komponenten bestens aufeinander abzustimmen. Diese beiden Komponenten bestehen aus dem Beamtendarlehen selbst sowie dem Refinanzierungsprodukt, in der Regel einer kapitalbildenden Lebensversicherung. Durch die monatlich eingezahlten Beiträge in die Lebensversicherung seitens des Darlehensnehmers, wird Kapital aufgebaut. Am Ende der vereinbarten Laufzeit dient das hierdurch aufgebaute Kapital der Tilgung der Darlehenssumme. Das heißt, dass die gewährte Darlehenssumme nicht, wie bei einem Ratenkredit üblich, kontinuierlich durch die monatlichen Ratenzahlungen getilgt wird, sondern erst am Laufzeitende in einer einmaligen Zahlung abgetragen wird. Mit der Lebensversicherung refinanziert der Darlehensnehmer letztendlich die Darlehenssumme.

Zusätzlich zu den monatlichen Beiträgen für die Lebensversicherung leistet der Darlehensnehmer noch die fälligen Zinsen an die Bank. Die monatlichen Kosten, die die Beamte, Beamte auf Probe oder Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes aufbringen müssen, setzen sich folglich aus den Beiträgen der Lebensversicherung und der Höhe der vereinbarten Zinsen zusammen.

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