Die Ablösung bestehender Kredite bei Aufnahme eines Beamtendarlehens

Lange Laufzeiten, hohe Darlehenssummen und niedrige Zinsen sind nur drei schlagende Argumente, die für das Beamtendarlehen sprechen. Für einen Beamten, Beamten auf Probe oder Angestellten des öffentlichen Dienstes ist die Kreditaufnahme bei solch attraktiven Konditionen eine wahre Freude. Sie profitieren von ihrer Beschäftigung im Beamtenverhältnis. Die Banken profierten davon ebenso und richten sich mit diesen Kredit- und Darlehensangeboten an all diejenigen, die als Beamte über hohe Sicherheiten und eine gute Bonität verfügen. Zugeschnitten auf diese Kundegruppe haben die Kreditinstitute daher den Beamtenkredit beziehungsweise das Beamtendarlehen ins Leben gerufen.

Vor Aufnahme des Kredits gilt es für die Beamten, Beamten auf Probe und Angestellten des öffentlichen Dienstes allerdings auf ein paar Dinge zu achten. Auch wenn die Konditionen des Kredits auf den ersten Blick und im Vergleich mit anderen Finanzierungsformen als besonders günstig erscheinen, sollten zukünftige Kreditnehmer vor Vertragsabschluss nicht die Mühen eines Kreditvergleiches scheuen. Ein umfassender Kreditvergleich kann im Zweifelsfall bares Geld sparen. Neben der Kreditsumme und der Laufzeit sollten bei zukünftigen Kreditnehmern hier die Zinsbedingungen im Fokus stehen. Auch über die Kreditbedingungen sollten sich die Bankkunden vorab gründlich informieren.

Viele Banken machen es bei Aufnahme des Beamtendarlehens zur Bedingung, dass bereits bestehende Kredite abgelöst werden. Dabei ist von Belangen, um welche Kredite es sich bei den bestehenden Finanzierungen handelt. Handelt es sich hierbei um Kredite, die der Kreditnehmer mit einer Lohn- oder Gehaltsabtretung abgesichert hat, müssen die bestehenden Kredite in der Regel mit Aufnahme des Beamtendarlehens abgelöst werden. Baufinanzierungen bleiben von der Kreditablösung in der Regel unberührt. Gleiches gilt für die PKW-Finanzierung. Auch die Finanzierungsverträge für das Auto können ungeachtet der Aufnahme des Beamtendarlehens weitergeführt werden. In dieser Regelung eingeschlossen sind sowohl Leasingverträge als auch Kreditverträge, die der Finanzierung eines PKWs dienen.

Bestehen vor Aufnahme des Beamtenkredits bereits Darlehensverträge, die abgelöst werden müssen, sind dafür entweder die Kreditnehmer selbst verantwortlich oder die Bank übernimmt die Regelung der Angelegenheiten für sie. Übernimmt die Bank die Ablösung der alten Kredite, muss der Kreditnehmer die zur Ablösung erforderliche Summe an den Kreditgeber überweisen. Im Anschluss daran regelt das Kreditinstitut alle Angelegenheiten mit dem alten Kreditgeber. Die Bestimmungen für eine Sondertilgung der Restschuld können Kreditnehmer in ihrem Darlehensvertrag einsehen.

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