Was unterscheidet den Beamtenkredit vom herkömmlichen Ratenkredit?

Fast jedes Kreditinstitut wirbt heutzutage mit einem Beamtenkredit. Vergleicht man die Angebote fällt jedoch schnell auf, was sich hinter dem Wort verbirgt, ist meist sehr unterschiedlich. „Beamtenkredit“ ist kein festgesetzter Begriff und nicht an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Werben kann damit also erst mal jeder. Alle Angebote haben gemein, dass sie sich ausschließlich an einen bestimmten Personenkreis richten. Immer sind darin Beamte eingeschlossen. In den meisten Fällen, können aber auch Beamte auf Probe oder Angestellte im öffentlichen Dienst, zum Beispiel Richter, Akademiker oder Berufssoldaten, die Angebote nutzen. Wer genau Anspruch auf einen Beamtenkredit hat, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Im Grunde handelt es sich beim Beamtenkredit um eine bestimmte Art des Ratenkredits. Wie bereits erwähnt, richtet er sich an eine bestimmte Personengruppe. Da diese eine gute Bonität besitzt, die auf einem nahezu unkündbaren Arbeitsverhältnis und einem verhältnismäßig hohen Einkommen beruht, kann die Bank besonders günstige Konditionen anbieten. Konkret bedeutet das, die Bank geht mit der Vergabe eines Kredits an Beamte ein relativ geringes Risiko ein und genehmigt somit im Allgemeinen hohe Kreditsummen, lange Laufzeiten und niedrige Zinsen. So liegt die durchschnittlich genehmigte Kredithöhe bei etwa dem 24-fachen des Nettoeinkommens und die Laufzeiten können bis zu 20 Jahre betragen.

Was die Tilgung der Kreditsumme angeht, so ähneln sich Beamten- und Ratenkredit. In beiden Fällen zahlt der Kreditnehmer eine monatliche Rate an die Bank, die sich aus der Tilgungsrate und einem vertraglich festgelegten Zinssatz zusammensetzt. Hierbei unterscheidet sich der Beamtenkredit vom Beamtendarlehen. Häufig werden diese beiden Begriffe synonym verwendet, das führt jedoch schnell zu Verwechslungen. Beamtendarlehen sind endfällige Finanzierungen. Das heißt, die Tilgung des Darlehens erfolgt erst nach Ablauf der Laufzeit. Die für die Tilgung benötigte Summe wird monatlich in eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung eingezahlt. An diese Versicherung wird die Aufnahme des Darlehens gekoppelt. Versicherungssumme und Darlehenssumme stimmen also miteinander überein.

Letztlich sind Beamtenkredite in der Regel zweckungebunden. Der Kreditnehmer kann also frei über die ihm geliehene Geldsumme verfügen. Ratenkredite sind hingegen meist auf eine bestimmt Verwendung festgelegt.

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